AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Zustandekommen des Vertrages

1. Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
2. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung und die Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.
3. Vertragspartner sind die anmeldende Person und Kerstin Cayé (nachfolgend Veranstalter genannt).

§ 2 – Regelwerk

1. Der Charakterbogen hat dem Live-Adventure-Regelwerk zu entsprechen (vgl. https://www.live-adventure.de/de/larp/regelwerk).
2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach zustande kommen des Vertrages, verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

§ 3 – Sicherheit

1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Hierzu kann der Veranstalter weitere Auskünfte erteilen.
2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Geländewanderungen, auch in der Nacht; Kämpfe mit Polsterwaffen etc.) und nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an der Veranstaltung teil.
3. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Ausrüstungsgegenstände (insbesondere Bögen), die als Fernwaffen genutzt werden, sind mit besonderer Vorsicht zu führen.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden.
Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen, Bäumen und Mauern, sowie das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
Für die durch einen Spieler verursachten Schäden an Körper oder Sachen haftet der Spieler in voller Höhe selbst.
6. Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln ist untersagt.
7. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente und/oder Rauschmittel zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu nehmen. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. Der Veranstalter behält sich vor, ggf. einen Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen.
8. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Verstößt der Teilnehmer gegen die Anweisung in schwerwiegender Weise, kann er vom Veranstalter der Veranstaltung verwiesen werden.
9. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden.
10. Das Mitbringen von Haustieren oder Tieren jeglicher Art ist nur in Absprache mit dem Veranstalter, im Vorfeld der Veranstaltung, gestattet.
11. Wird ein Teilnehmer aus vorgenannten Gründen seitens des Veranstalters von der Veranstaltung ausgeschlossen oder verwiesen, bestehen keine Ansprüche auf eine Erstattung des Teilnehmerbetrags oder Teilen davon.

§ 4 – Haftung

1. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher.
Eine private Personen-Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich empfohlen und daher vorausgesetzt.
2. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
4. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt hierbei keine Haftung für Beschädigungen durch Dritte. Der Parkplatz ist nicht überbewacht.
5. Für jedweden Diebstahl wird nicht gehaftet.

§ 5 – Urheberrecht

1. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, dem Handlungshintergrund, sowie dem vom Veranstalter im Kontext der Veranstaltung verwendeten Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten sofern die Rechte nicht bei Live-Adventure liegen.
Die Rechte an den jeweiligen Spieler-Charakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
2. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon in Bild und/oder Ton aufzuzeichnen.
4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Veröffentlichung von im Rahmen der Veranstaltung gefertigten Film- und Tonaufnahmen zu.

§ 6 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch 2 Wochen nach der Anmeldung.
2. Ist der Teilnehmerbeitrag nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine weitere Frist zur Zahlung zu setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 7 Tage betragen.
3. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 7 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

1. Die Anzahl der Teilnehmerplätze ist begrenzt.
2. Teilnehmerplätze sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf eine Genehmigung der Übertragung.
3. Nach vollständigem Zahlungseingang ist ein Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag ausgeschlossen.
4. Der Teilnehmer hat bei Nichtnutzung keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbetrags oder Teilen davon.

§ 8 Minderjährige Teilnehmer
1. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Teilnahme an der Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine bevollmächtigte, volljährige Aufsichtsperson.
2. Der Erziehungsberechtigte oder die volljährige Aufsichtsperson ist alleine aufsichtspflichtig. Der Veranstalter unterliegt keiner Aufsichtspflicht für den minderjährigen Teilnehmer.
3. Die Einverständniserklärung und die Bestätigung über die Aufsichtsperson sind während der Veranstaltung vom Minderjährigen immer mit sich zu führen und auf Verlangen dem Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorzuweisen. Die Eltern oder Aufsichtspersonen minderjähriger Teilnehmer müssen jederzeit greifbar sein, insbesondere in Schlachten und/oder Kampfsituationen.
4. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich von Kampfsituationen ausgeschlossen und sind diesen mit ausreichendem Sicherheitsabstand fernzuhalten.
Der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen behalten sich vor, den Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspflichtigen und den Minderjährigen bei Verstoß gegen diese Regeln von der Veranstaltung auszuschließen.

§ 8 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an gespeichert werden.
2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum und Email umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert.
Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, Gruppe, etc).
3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

§ 9 – Sonstiges

1. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.